... hat das  jeder schon gewußt?

In Sachen Alkohol gilt in Tschechien auch für Radfahrer die Null-Promille-Vorschrift! :-(

Radfahren in Deutschland:

Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg.

Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat:
Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radfahrer vor Gericht angeklagt werden.
Nach dem Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und kann je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen

Da gibts für Radfahrer aber noch mehr Vorschriften und Regeln!

Beispielsweise auch einen Busgeldkatalog nur für Radlersünden.